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   LG Hamburg, 11.04.2018 - 318 S 99/17   

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LG Hamburg, 11.04.2018 - 318 S 99/17 (https://dejure.org/2018,55447)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11.04.2018 - 318 S 99/17 (https://dejure.org/2018,55447)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11. April 2018 - 318 S 99/17 (https://dejure.org/2018,55447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 14 WoEigG, § 22 Abs 1 WoEigG, § 28 Abs 5 WoEigG
    Wirksamkeit mehrerer auf der Eigentümerversammlung gefasster Beschlüsse, Leistungsbegehren bzgl. der Instandsetzung der Wohnungseingangstüre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2018 - 318 S 99/17
    Das Auftreten der Frage, ob die Eigentümerversammlung über die erforderliche Kompetenz verfügt, die Fortgeltung eines konkret beschlossenen Einzelwirtschaftsplans bis zur Beschlussfassung über einen neuen Wirtschaftsplan zu beschließen, ist in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten, weshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221 = NJW 2002, 3029).

    Eine höchstrichterliche Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts dann erforderlich, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, Rn. 6, zitiert nach juris).

  • LG Hamburg, 20.12.2017 - 318 S 15/17

    Wohnungseigentumssache: Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

    Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2018 - 318 S 99/17
    Hierzu verweist die Kammer auf ihre Ausführungen im Urteil vom 20.12.2017 - 318 S 15/17 (veröffentlicht bei juris), der einen gleichlautenden Beschluss der hier betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaft betraf.

    d) Die Festsetzung des Streitwerts richtet sich nach § 49a Abs. 1 GKG und setzt sich aus den folgenden Einzelwerten zusammen: TOP 5.2 einschließlich der Leistungsanträge: EUR 1.493,45 (50 % von EUR 2.986,90, Anl. K 3, Bl. 29 d.A.); TOP 5.5: EUR 500, 00 (50 % von EUR 1.000,00), TOP 5.6: EUR 138, 00 (50 % von EUR 276, 00, Angebot vom 12.12.2016, Anl. B 1, Bl. 144 d.A.); TOP 3: EUR 35.634,66 (50 % des Volumens des Wirtschaftsplans 2017, Anl. B 2, Bl. 145 d.A.; nach den Feststellungen der Kammer im Vorprozess 318 S 15/17 übersteigt das hälftige Gesamtinteresse nicht das fünffache Einzelinteresse des Klägers).

  • LG Itzehoe, 17.09.2013 - 11 S 93/12

    Verwalter muss Belege rechtzeitig zur Verfügung stellen!

    Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2018 - 318 S 99/17
    Die Kammer teilt insoweit nicht die in der Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretene Auffassung, wonach ein Beschluss über die Fortgeltung des Wirtschaftsplans immer nur bis zur nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung gelten könne und ein Beschluss über eine Fortgeltung eines konkreten Wirtschaftsplans bis zur Beschlussfassung über einen neuen Wirtschaftsplan mangels Beschlusskompetenz nichtig sei (LG Itzehoe, Urteil vom 17.09.2013 - 11 S 93/12, ZMR 2014, 144; AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 01.04.2015 - 539 V 26/14, ZMR 2017, 98; BeckOK WEG/Bartholome, 32. Edition, Stand: 01.10.2017, § 28 Rn. 21; Jennißen/Jennißen, WEG, 5. Auflage, § 28 Rn. 47 und 63a).
  • OLG München, 17.07.2015 - 7 U 800/15

    Keine Rüge im Berufungsrechtszug der erstinstanzlich bejahten Zuständigkeit der

    Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2018 - 318 S 99/17
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG fordert nicht, dass der Kläger einen Streit hierüber in mehreren Instanzen austragen kann (OLG München, Beschluss vom 17.07.2015 - 7 U 800/15, WM 2015, 2284, Rn. 11 f., zitiert nach juris).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2018 - 318 S 99/17
    Da Beschlüsse "aus sich heraus" - objektiv und normativ - auszulegen sind (BGH, Urteil vom 18.03.2016 - V ZR 75/15, Rn. 20, zitiert nach juris; Urteil vom 08.05.2015 - V ZR 163/14, NJW-RR 2015, 1037, Rn. 16, zitiert nach juris; Beschluss vom 10.09.1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 f., Rn. 16, zitiert nach juris), kommt es nicht darauf an, ob der Beschluss später entweder gar nicht oder abweichend durch die Verwaltung ausgeführt worden ist.
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2018 - 318 S 99/17
    Gemäß § 21 Abs. 4 WEG kann jeder Wohnungseigentümer eine Verwaltung verlangen, die den Vereinbarungen und Beschlüssen und, soweit solche nicht bestehen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen - mit anderen Worten ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11, ZWE 2012, 221, Rn. 9, zitiert nach juris) - entspricht (BGH, Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375, Rn. 10, zitiert nach juris).
  • AG München, 27.05.2014 - 484 C 29336/13

    WEG - Verzinsung von Hausgeldrückständen

    Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2018 - 318 S 99/17
    Da es zur Vermeidung von Liquiditätslücken geboten ist, dass stets ein gültiger Wirtschaftsplan vorhanden ist, entspricht es grundsätzlich auch ordnungsgemäßer Verwaltung, einen Wirtschaftsplan mit dem Zusatz zu beschließen, dass er bis zur Beschlussfassung über den nächsten Plan gilt, sog. Fortgeltungsklausel (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2003 - I-3 Wx 75/03, NZM 2003, 854, Rn. 20, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschlüsse vom 27.02.2002 - 24 W 16/02, NJW 2002, 3482, Rn. 13, zitiert nach juris und vom 07.01.2004 - 24 W 326/01, ZMR 2005, 221, Rn. 11, zitiert nach juris; AG München, Urteil vom 27.05.2014 - 484 C 29336/13 WEG, ZMR 2015, 163, Rn. 41, zitiert nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 28 Rn. 13 f.; Staudinger/Häublein, WEG, Neubearbeitung 2018, § 28 Rn. 159).
  • KG, 27.02.2002 - 24 W 16/02

    Fortgeltungsklausel im Wirtschaftsplan

    Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2018 - 318 S 99/17
    Da es zur Vermeidung von Liquiditätslücken geboten ist, dass stets ein gültiger Wirtschaftsplan vorhanden ist, entspricht es grundsätzlich auch ordnungsgemäßer Verwaltung, einen Wirtschaftsplan mit dem Zusatz zu beschließen, dass er bis zur Beschlussfassung über den nächsten Plan gilt, sog. Fortgeltungsklausel (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2003 - I-3 Wx 75/03, NZM 2003, 854, Rn. 20, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschlüsse vom 27.02.2002 - 24 W 16/02, NJW 2002, 3482, Rn. 13, zitiert nach juris und vom 07.01.2004 - 24 W 326/01, ZMR 2005, 221, Rn. 11, zitiert nach juris; AG München, Urteil vom 27.05.2014 - 484 C 29336/13 WEG, ZMR 2015, 163, Rn. 41, zitiert nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 28 Rn. 13 f.; Staudinger/Häublein, WEG, Neubearbeitung 2018, § 28 Rn. 159).
  • LG Hamburg, 12.11.2014 - 318 S 74/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Negativbeschluss über eine

    Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2018 - 318 S 99/17
    Die Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss setzt voraus, dass das Ermessen der Wohnungseigentümer auf null reduziert war, dem abgelehnten Beschlussantrag zuzustimmen (BGH, Urteil vom 20.11.2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 = NJW 2016, 473, Rn. 6 ff., zitiert nach juris; Urteil vom 02.10.2015 - V ZR 5/15, NJW 2015, 3713, Rn. 13, zitiert nach juris; Kammer, Urteil vom 12.11.2014 - 318 S 74/14, ZMR 2015, 143, Rn. 19, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 15.02.2012 - 318 S 119/11

    Verwalter muss auf Anfrage nach Vergleichsangeboten reagieren

    Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2018 - 318 S 99/17
    Zudem hat die Kammer mit Urteil vom 15.02.2012 - 318 S 119/11 (ZMR 2012, 474, Rn. 33 f., zitiert nach juris) entschieden, dass es auch bei Instandsetzungsmaßnahmen zu Kosten von EUR 3.000,00 der Einholung von Vergleichsangeboten bedarf.
  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer

  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über Erlaubnis zum unangeleinten Spielen von

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 75/03

    Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich Fortgeltung

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

  • KG, 07.01.2004 - 24 W 326/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Ordnungsmäßigkeit der Regelung der Fälligkeit von

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